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Wichtig: Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ihres Hausanschlusses bei Neu- oder Umbauten

 

Gemäss Liegenschaftsentwässerungsgesetz des Kantons Aargau müssen die Hausanschlüsse der Kanalisation auf Dichtheit überprüft werden. Als Hausbesitzer erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung bei Um- oder Neubauten.

 

Die Kanalreinigung Näf GmbH bietet Ihnen diesen Service komplett an. Die Überprüfung erfolgt mittels einer Dichtheitskontrolle mit Kanal-TV oder Druckluft. Je nach Situation müssen die Leitungen vorgängig mit Hochdruck gereinigt werden.

 

Auszug aus dem Liegenschaftsentwässerungsgesetz des Kantons Aargau: Die erdverlegten Anlageteile der Gebäude- und Grundstückentwässerung (Schmutzwasserleitungen, Schächte usw.) sind auf Dichtheit zu prüfen. Die Prüfung hat gemäss der Norm SIA 190 sowie der VSA-Richtlinie «Dichtheitsprüfung an Abwasseranlagen» zu erfolgen (siehe auch Kapitel 3.4.5). Für die Entwässerung von Liegenschaften in Schutzzonen sind die Wegleitung Grundwasserschutz (BAFU, 2004) und das Schutzzonenreglement zu beachten.

 

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